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Alles ist soweit unter Dach und Fach. Ein Grundstück ist erworben, der Bauvertrag ist unterschrieben und auch die Finanzierung ist geregelt. Jetzt steht dem Beginn der Bauphase nichts mehr im Wege. Hierbei können jedoch auch Schäden passieren, welche ein finanzielles Risiko darstellen. Mit einer Bauversicherung ist der Bauherr jedoch geschützt. Sie garantiert ihm, dass er ihm, dass er auch im Schadensfall den Bau des Hauses fortsetzen kann. Um rundum abgesichert zu sein, sollte vor Baubeginn eine Bauherren-Hapflichtversicherung, eine Bauwesen-Versicherung, eine Feuerversicherung, eine Wohngebäudeversicherung und eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. In welchem Umfang jede einzelne am Besten abgeschlossen wird hängt vom Umfang des Hauses und den Bedürfnissen ab. Da jede Baustelle eine Gefahrenquelle darstellt und um für diese dann auch abgesichert zu sein, gibt es die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Sie gilt bei Personenschäden, wie z.B. spielenden Kindern, unbefugten Personen sowie auch für die Handwerker, welche für den Hausbau beauftragt wurden. Der Bauherr haftet nicht nur für die selbst verursachten Missgeschicke am Bau sondern auch für die Missgeschicke von anderen Personen. Geschützt sind durch diese Versicherung nicht nur den Versicherungsnehmer sondern alle Personen die am Hausbau beteiligt sind. In der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind enthalten die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer bei Neubauten, das Bauen in eigener Regie, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Versicherung bei Sach-, Personen und Vermögensschäden. Die Bauleistungsversicherung, früher als Bauwesen-Versicherung bekannt, ist vergleichbar mit der Kaskoversicherung für den Hausbau. Sollten die Bauleistungen des Bauherren durch einen Umstand der von ihm nicht zu vertreten ist zerstört oder beschädigt werden tritt die Bauleistungsversicherung in Kraft. Das Risiko trägt der Bauherr. Diese Versicherung ersetzt die entstandenen Schäden egal wer diese verursacht hat. Versichert sind alle Gebäudeneubauten in schlüsselfertiger Ausführung sowie Wohn- und Verwaltungsgebäude. Das bereits investierte Kapital des Bauherren und der Wert der schon erbrachten Leistungen sind versichert. Beschädigungen und Zerstörungen der versicherten Bauleistungen. Mängel, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Krieg normale Witterungsverhältnisse sind abgesichert. Die Kosten der Schadensstätte werden ersetzt. Aus den Kosten aller Bauleistungen ohne Gartenanlagen und den Baunebenkosten setzt sich diese Versicherung zusammen.